Die Leistungen der Praxis
in der Übersicht

Frauenarzt-Praxis Berlin-CharlottenburgWir behandeln sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten. Einige Leistungen werden jedoch nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Natürlich informieren wir Sie hier von Fall zu Fall und klären Sie über entstehende Kosten auf.

Sollten Sie spezielle Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich selbstverständlich jederzeit bei uns telefonisch melden oder einen Termin machen.

Zusatzleistungen (IGeL)

Untersuchungen, Behandlungen und Leistungen, die ärztlich sinnvoll und empfehlenswert sind, jedoch nicht von den Krankenkassen getragen werden, können als „individuelle Gesundheitsleistung” (IGEL) nach der Gebührenordnung für Ärzte privat in Rechnung gestellt werden.

Eine Übersicht der gesetzlich festgschriebenen Vorsorgeuntersuchungen, die die Krankenkassen bezahlen, finden Sie unter
http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/

Frauenarzt-Praxis Berlin-Charlottenburg

Wir behandeln, untersuchen und beraten Sie in verschiedenen Bereichen der Frauenmedizin

  • Beschwerden rund um Ihre Menstruation
  • Blasen- und Scheideninfekte
  • Kinderwunsch
  • Begleitung in den Wechseljahren
  • Fragen rund um die Sexualität
  • Verbesserung Ihrer Immunabwehr
  • Hilfe bei Erschöpfung
  • Ganzheitliche Begleitung von Krebsbehandlungen
  • Ausgleich hormoneller Störungen
  • Myome
  • Endometriose
  • Zellveränderungen am Muttermund
  • Zellveränderungen an den Schamlippen
  • Schlafstörungen

Liste aller angebotenen Frauenmedizinbereiche

Tipps und Infos zum igeln

Das sollte Frau unbedingt wissen, wenn IGe-Leistungen gefragt sind.

MEHR

Wirksamkeit und Risiko der empfohlenen IGe-Leistung müssen von den Ärzten erläutert und die Kosten der Behandlung angegeben werden. Patienten sollten durchaus fragen, warum diese Leistung nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Den Patienten muss eine Bedenkzeit eingeräumt werden, damit sie gegebenenfalls bei der Kasse Information einholen können. Vor der Behandlung muss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden. Die Praxisgebühr entfällt bei IGe-Leistungen. Nach der Behandlung muss eine Rechnung erstellt werden. Eine repräsentative Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts der AOK unter 2.300 Versicherten ergab jedoch, dass fast jede siebte erbrachte Leistung ohne Rechnung erfolgte und es meistens auch keinen Vertrag gab. Tipps zum igeln gibt die Patientenbeauftragte des Senats wochentags von 10 bis 14 Uhr unter 030/90 25 20 10 sowie des Patiententelefons des Sozialverbandes VdK dienstags von 10 bis 14 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter 030/85 62 95 86 oder 030/80 10 78 25. Eine Übersicht der gesetzlich festgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen, die die Kassen bezahlen, findet sich unter http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/  

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Medizin von Frauen für Frauen - kompetent, vielseitig und persönlich. Für uns ist jede Frau anders.

Sprechzeiten

Mo., Di., Fr.: 08:00 - 13:00
Mi.: 13:00 - 19:00
Do.: 08:00 - 13:00
und 15:00 - 18:00